Hartz IV gerichtsfest machen? Konstruktionsmängel beginnen zu nerven - Werner KünklerSo berichteten die öffentlich-rechtlichen Medien über die Beratungen der Bundesregierung, das ALG2 - gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - zu korrigieren. Dabei hatte das Oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland den Regierenden die verpflichtende Aufgabe gestellt, das Gesetz in seiner Durchführung transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Dazu zählen an erster Stelle für die ALG2-Bezieher ein auskömmliches Dasein sowie eine Teilhabe an Kultur, Bildung usw... Erinnern wir uns aber daran, was ursprünglich im Rahmen der Agenda 2010 mit dem neuen ALG2 beabsichtigt war.Alle Menschen sollten dem Arbeitsmarkt so schnell wie möglich wieder zur Verfügung stehen. Auch diejenigen, die seit Jahren Sozialhilfe bezogen... Damit war die damalige rot-grüne Koalition auf dem richtigen Weg. Ein Weg, der sich jedoch in der Praxis mehr als holprig darstellte . Der größte Mangel war bei diesem, mit der heißen Nadel gestrickten Gesetz, dass man Kinder wie kleine Erwachsene behandelte - bis hin zum Rauchwaren- und Alkoholkonsum. Der Gesetzgeber legte keinerlei Sachaufwand (Schul- und Lernmittel) zugrunde - geschweige denn eine warme Mahlzeit. Für die Kinder war kein Langzeitunterricht vorgesehen - abgesehen von dem Aufwand, der eine sportliche Förderung möglich machte. Der größte Mangel des ALG2 lag jedoch darin, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - unabhängig davon, wie sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten - spätestens nach zwei Jahren mit Menschen gleichgestellt wurden, die noch nie gearbeitet hatten...mehr...
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Leiharbeit keine Dauerlösung - Hier hilft nur gesetzlicher Mindestlohn - Rundschau Redaktion Mit dem neuen Tarifabschluss in der stahlerzeugenden Branche haben die Tarifvertragsparteien in einer Branche die sich im Aufschwung befindet, zum richtigen Zeitpunkt mit der Neuordnung der Leiharbeitsbedingungen für die Zukunft gleicher Lohn für gleiche Arbeit ausgehandelt. Die Leiharbeiterbranche protestiert dagegen vehement, war sie doch bisher Nutznießer der überwiegend missbräuchlichen Anwendung der Leiharbeit. Erinnern wir uns, die Leiharbeit war nur dafür gedacht, dass Firmen, die konjunkturell bedingt schnell Personal aufbauen mussten, aber sich nicht sicher genug waren, aus unterschiedlichen Erwägungen, feste Arbeitsplätze einzurichten, auf Leiharbeiter zurück zu greifen. Es war nie daran gedacht worden, wie es zur Zeit in vielen Großunternehmen zunehmend passiert, Leiharbeiter zu geringen Löhnen für gleiche Arbeit neben den Stammbelegschaften einzustellen bzw. auszutauschen. Die Leiharbeiterbranche darf und kann sich nicht in Zukunft darauf einrichten und davon profitieren, dass eine immer größere Zahl von Arbeitssuchenden, ohne eine gute Zukunftsperspektive, sich auf schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse einlassen muss. ...mehr...
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