Evangelische
Arbeitnehmer - Bewegung NRW
Erwerbslose werden für Altersvorsorge
bestraft
Ausgrenzung von Erwerbslosen aus
dem Leistungsbezug grundfalsch
Stellungnahme der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
und der Evangelischen Arbeitnehmerbewegung, Landesverband Nordrhein-Westfalen
zur verschärften Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Arbeitslosenhilfe.
Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen drastisch an,
denen das Arbeitsamt die Arbeitslosenhilfe verweigert. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
hat sich die Anzahl der abgelehnten Anträge nahezu verdoppelt. Der Grund: Mit
den "Hartz-Gesetzen" werden das Einkommen und Vermögen des Partners/der Partnerin
verschärft angerechnet. Dadurch gelten viele Arbeitslose nicht mehr als "bedürftig".
Insbesondere Langzeitarbeitslose, die fürs Alter vorgesorgt haben und etwa eine
Lebensversicherung abgeschlossen haben, gehen leer aus. Sie werden gezwungen,
die Altersvorsorge aufzulösen und zu verbrauchen.
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und
die Evangelische Arbeitnehmerbewegung, Landesverband Nordrhein-Westfalen (EAB),
halten diese massenhafte Ausgrenzung von Erwerbslosen aus dem Leistungsbezug
für grundfalsch.
Die Arbeitslosigkeit wird nicht abgebaut, sondern lediglich "billiger" gemacht.
Wir halten es für unerträglich, dass die Bundesregierung einerseits offensiv
die private Altersvorsorge propagiert, andererseits aber Erwerbslosen, die vorgesorgt
haben, die Arbeitslosenunterstützung streicht. Wir fordern den Gesetzgeber auf,
die Einschnitte bei der Arbeitslosenhilfe zurückzunehmen und eine angemessene
Altersvorsorge anrechnungsfrei zu belassen.
Wir empfehlen allen Erwerbslosen, die wegen ihrer privaten Altersvorsorge
keine Arbeitslosenhilfe erhalten sollen, Widerspruch und Klage einzureichen.
Zwar handeln die Arbeitsämter "korrekt" gemäß der entsprechenden Verordnung,
aber in einem aktuellen Urteil hat das Sozialgericht Berlin diese Praxis für
unrechtmäßig erklärt (Urteil vom 24.01.2003, Az: 58 AL 2208/02).
Die verschärfte Anrechnung von Einkommen und Vermögen seit Jahresbeginn ist
der erste Schritt, die Arbeitslosenhilfe ganz abzuschaffen. Im Rahmen der Agenda
2010 will die Bundesregierung die heutige Arbeitslosenhilfe durch ein so genanntes
"Arbeitslosengeld II" auf Sozialhilfeniveau ersetzen. Dann würde nahezu jedes
Einkommen - etwa auch Kinder- und Wohngeld - vollständig angerechnet und der
Leistungsanspruch entsprechend gekürzt. Etwa jeder dritte Langzeitarbeitslose
würde dadurch seinen Leistungsanspruch verlieren, die noch Leistungsberechtigten
deutlich abgesenkte Bezüge erhalten.
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen und die Evangelische
Arbeitnehmerbewegung, Landesverband Nordrhein Westfalen e.V., lehnen es entschieden
ab, den Sozialstaat für Langzeitarbeitslose auf einen Sozialhilfestaat zusammen
zu streichen. Seit langem ist bekannt, dass die zu niedrigen Sozialhilfesätze
keine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und ein Leben
in Armut bedeuten.
Essen, der 12.06.03
Martin Künkler
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Werner Künkler
Landesverbandsvorsitzender der Evangelischen Arbeitnehmerbewegung Nordrhein-Westfalen
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